Sicherheit und Gesundheitsschutz von Personen

Unsere Gesetze, Verordnungen und Normen verpflichten den Arbeitgeber (Betreiber von Maschinen und Anlagen) dazu, zur Sicherheit und dem Schutz aller Personen in seinem Betrieb, regelmäßige Elektroprüfungen vorzunehmen. Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) des Bundesausschusses für Sicherheit bauen aufeinander auf und ergeben zusammen die Grundlage für eine rechtssichere Prüfung Ihrer Maschinen und Anlagen.

Maschinenrichtline

Die Norm DIN EN 60204-1 „Sicherheit von Maschinen, Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Allgemeine Anforderungen“ (aktuell 2019) ist europäisch harmonisiert zur Maschinenrichtlinie. In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden aktuell in der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gestellt. 

Die Richtlinie betrifft zunächst den Hersteller bei der Inverkehrbringung einer Maschine oder Anlage (Verbund mehrerer Maschinen). Sie betrifft aber auch den Betreiber von Maschinen immer dann, wenn er an einer Maschine, oder an einer Anlage eine „wesentliche Veränderung“ herbeiführt.

Entspricht die Maschine/Anlage den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung, oder Wiederinbetriebnahme (nach einer wesentlichen Veränderung) gültigen Maschinenrichtlinie, kann nach einer erfolgreichen Bewertung (Konformitätsbewertungsverfahren mit Risikobeurteilung) eine entsprechende Konformitätserklärung erstellt und das CE-Kennzeichen angebracht werden.

Wichtig ist hierbei auch das Erstellen einer Technischen Dokumentation und Betriebsanleitung, die Benutzer / Bediener der Maschine deutlich auf die gekennzeichneten, vorhandenen Restrisiken aufmerksam macht.

Betriebssicherheitsverodnung (BtrSichV) / Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS)

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) fordert unter anderem, dass Ihre Arbeitsmittel (Maschinen und Anlagen) zum Zeitpunkt der Verwendung

  • den sicherheitstechnischen Anforderungen der für sie geltenden Rechtsvorschriften zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln auf dem Markt (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) entsprechen.
  • den Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) entsprechen.

Maschinen und Anlagen die noch nach den Maschinenrichtlinien 98/37/EG, 89/392/EWG, oder in der Zeit vor 1995 erstellt wurden, müssen gemäß der BetrSichV im Sinne der „Sicherheit bei Verwendung“ geprüft und eventuelle zusätzliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden. 

Für die Sicherheit Ihrer Maschinen und Anlagen gibt es keinen Bestandsschutz!
Sie sind als Betreiber jederzeit für den Personenschutz in Ihrem Betrieb verantwortlich! 
DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) erstellt neben Regeln, Grundsätzen und Informationen, Vorschriften zum Unfallschutz. Die Vorschriften benennen Schutzziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Sie haben im Sinne des SGB VII (Sozialgesetzbuch) Gesetzescharakter und sind somit rechtsverbindlich!

DGUV V3 – §2 „Begriffe“:

(2) Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.  TRBS

Zu den dort aufgeführten VDE-Bestimmungen zählt unter anderem die DIN VDE0113-1 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüßtung von Maschinen – Allgemeine Anforderungen“ ⇒ harmonisierte europäische Norm DIN EN 60204-1 ⇒ Maschinenrichtlinie

 

DGUV V3 – §5 „Prüfungen“:

(1) Der Unternehmer hat dafür zusorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
    und
  2. in bestimmten Zeitabständen.

Bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln (wie Maschinen und Anlagen) muss die turnusgemäße Prüfung auf einen ordnungsgemäßen Zustand mindestens alle vier Jahre erfolgen. Einen oft vorkommenden Sonderfall stellen die in der Gruppe 700 der DIN VDE 0100 zusammengefassten elektrischen Anlagen in Betriebsstätten in besonderer Umgebung dar. Darunter sind fest installierte Anlagen und Leitungen zu verstehen, die unter außergewöhnlichen Umwelteinflüssen oder besonderen Betriebsverhältnissen arbeiten und dadurch beispielsweise einer erhöhten Feuchtigkeit, kontinuierlichen Staubablagerungen, zusätzlichen mechanischen Beanspruchungen oder einer erhöhten Korrosion ausgesetzt sind. Hier hat die Überprüfung mindestens einmal jährlich zu erfolgen.

Datensicherheit

Fast genauso wichtig wie die körperliche Unversehrtheit aller Mitarbeiter ist auch der Schutz vor dem Missbrauch von Daten:

Egal um welche Art von Daten es sich handelt:

  • Personenbezogene Daten
  • Maschinenbezogene Daten
  • Unternehmensbezogene Daten
Durch Missbrauch von Daten kann immer beträchtlicher Schaden verursacht werden!

Zum einen durch die physikalische Abgrenzung der Prozess-Netzwerke Ihrer Maschinen und Anlagen von den übrigen Daten-Netzwerken Ihres Unternehmens (Verwaltung) durch einen intelligenten Netzwerkaufbau,

zum Anderen durch den Einsatz leistungsfähiger Firewalls zur Herstellung notwendiger Verbindungen zu den Anlagen und Maschinen über eine sichere VPN-Verbindungen für:

  • Fernwartung (Softwareanpassungen) zur Optimierung ihrer Anlagen und Maschinen durch APPLITEC
  • Unterstützung bei der Fehler-Diagnose durch APPLITEC
  • Vernetzung und Zusammenführung Standort übergreifender Analgen und System
  • Beobachtung der Prozesse durch Service- oder Bereitschafts- Mitarbeiter Ihres Unternehmens aus der Ferne und Möglichkeiten der Bedienung und Parametrierung zur Prozessoptimierung
  • Schaffung mobiler Bedienmöglichkeiten für z.B. LKW- oder Radlader- Fahrer 
  • Erstellung intelligenter Meldungs- und Alarmierungsysteme
  • Sicherheits- und/oder Versions- Updates der Betriebssysteme

Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Daten und die von APPLITEC hierzu erstellten IT-Lösungen.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Ein weiterer Aspekt der Sicherheit ist die Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Der Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen soll es ermöglichen, einfachste elektrotechnische Tätigkeiten auch von einer „Nicht-Elektrofachkraft“ sicher durchführen zu lassen und dadurch die Elektrofachkraft in Ihrer Arbeit zu unterstützen.

Hierzu kann eine EuP von der Elektrofachkraft (in Form einer schriftlichen Bestellung) mit für sie geeigneten Aufgaben beauftragt werden. Die Art der Tätigkeiten und erforderlichen Handlungen sind durch geeignete Arbeitsanweisungen exakt festzulegen. 

Zu den klassischen Aufgaben einer EuP gehören:

  • Betätigen von Leitungsschutzschaltern und Fehlerstrom Schutzeinrichtungen
  • Wechseln von Sicherungseinsätzen und Leuchtmitteln
  • Rücksetzen von Not-Aus-Einrichtungen oder Schutzgeräten wie Motorschutzschalter
APPLITEC übernimmt die Schulung Ihrer Mitarbeiter zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)
⇒ zur Unterstützung bei Ihren anlagenspezifischen Aufgaben!
⇒ bei Ihnen vor Ort!