Die Norm DIN EN 60204-1 „Sicherheit von Maschinen, Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Allgemeine Anforderungen“ (aktuell 2019) ist europäisch harmonisiert zur Maschinenrichtlinie. In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden aktuell in der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gestellt.
Die Richtlinie betrifft zunächst den Hersteller bei der Inverkehrbringung einer Maschine oder Anlage (Verbund mehrerer Maschinen). Sie betrifft aber auch den Betreiber von Maschinen immer dann, wenn er an einer Maschine, oder an einer Anlage eine „wesentliche Veränderung“ herbeiführt.
Entspricht die Maschine/Anlage den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung, oder Wiederinbetriebnahme (nach einer wesentlichen Veränderung) gültigen Maschinenrichtlinie, kann nach einer erfolgreichen Bewertung (Konformitätsbewertungsverfahren mit Risikobeurteilung) eine entsprechende Konformitätserklärung erstellt und das CE-Kennzeichen angebracht werden.
Wichtig ist hierbei auch das Erstellen einer Technischen Dokumentation und Betriebsanleitung, die Benutzer / Bediener der Maschine deutlich auf die gekennzeichneten, vorhandenen Restrisiken aufmerksam macht.